Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen
![]() |
Deckungskarten bei Ihrer Versicherung?

Nimmt man es genau, heisst die Deckungskarte Versicherungsbestätigung. Mittlerweile hat sich die eVB also die elektronische Versicherungsbestätigung durchgesetzt. In der Versicherungswelt hat der Begriff Versicherungsbestätigung allerdings auch noch andere Bedeutungen, deswegen hat sich der Begriff Deckungskarte etabliert. Eine Deckungskarte wird benötigt um der Zulassungsstelle zu bestätigen, dass für das KFZ ein Versicherungsschutz besteht. Die Deckungskarte bekommen Sie von Ihrer KFZ Versicherung.
Mit der Deckungskarte haben Sie allerdings noch keine Versicherungsvertrag, sondern nur eine vorläufige Deckung im Falle eines Schadens. Dies heisst aber nicht, dass wenn ein Versicherungskunde sich weigern würde, einen richtigen Versicherungsschutz zu beantragen, auch keine Beiträge zu zahlen sind. Der Gesetztgeber verhindert dies, durch das sog. Pflichtversicherungsgesetzt wird dies geregelt. Wenn Sie also für ein KFZ eine Deckungskarte bei einer Versicherung beantragen und daraufhin nicht bei dieser Versicherung den Versicherungsvertrag abschließen, dann wird diese Versicherung von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Je nach Dauer schlägt hier schon ein ordentlicher Betrag zu Buche. z.b. 4 Wochen zwischen 120-200 Euro.
Überlegen Sie sich also genau, zu welcher Versicherung Sie gehen und beantragen Sie nur dort die vorläufige Deckung mit der Deckungskarte. Führen Sie deswegen immer den KFZ Versicherungsvergleich vorher durch und nicht hinterher!
Oft gestellte Fragen im Umgang mit Überführungskennzeichen / Kurzkennzeichen
Bildnachweis: P. Kirchhoff - pixelio.de

