Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen
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Doppelkarten bei Ihrer Versicherung?

Als Doppelkarte bezeichnete man die Versicherungsbestätigungskarte bis 2002, da ein Durchschlag von der Zulassungsstelle an die Versicherung gesendet wurde. Nach Umstellung auf die elektronische Übermittlung von der Zulassungsstelle an den Versicherungsnehmer im Januar 2003 wurde die Doppelkarte als Deckungskarte bezeichnet. Die Deckungskarte benötigt man für eine vorläufige Deckung im Falle eines Schadens. Die relevante Nummer bezeichnet man als VB Nummer.
Benötigt wird sie in Ausnahmefällen, wenn eine Zulassungsstelle noch nicht auf das elektronische Versicherungsbestätigungs-Verfahren umgestellt ist. In diesem Fall werden dann die Informationen und Daten weiterhin von Hand eingegeben und an die Versicherung weitergeleitet.
Oft gestellte Fragen im Umgang mit Überführungskennzeichen / Kurzkennzeichen
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