Überführungskennzeichen & Kurzkennzeichen

Ratgeber für Kennzeichen


   

 Überführungs-Kennzeichen (früher rote Kennzeichen)


Autobahn

Um ein Auto von A nach B zu transportieren, benötigen Sie ein Überführungskennzeichen (auch genannt Kurzkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen). Die Bezeichnungen der einzelnen Kennzeichen sorgen immer wieder für Verwirrung. Wir erklären Ihnen nun welche Unterschiede es zwischen den verschiedenen Kennzeichen bestehen. Umgangssprachlich gibt es 3 Kennzeichen. Das Kurzkennzeichen, das Überführungskennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen.



1. Das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzkennzeichen gilt für maximal 5 Tage. Sie erhalten es bei der Zulassungsstelle oder von Ihrer Versicherung. weitere wichtige Informationen zu diesem Kennzeichen finden Sie hier:

>>> Kurzzeitkennzeichen Info


2. Das Überführungskennzeichen
Spricht jemand heute vom Übeführungskennzeichen, ist das Kurzzeitkennzeichen bzw. Kurzkennzeichen gemeint. Das klassische Kurzzeitkennzeichen hat das rote Kennzeichen nahezu abgelöst. Gewerbe welche viele Autotransporte und Überführungen haben, nutzen noch dieses rote Kennzeichen, allerdings mit einigen Auflagen wie Fahrtenbuchführung usw. In der Regeln werden diese Überführungskennzeichen nicht an "Privat Personen" weiter gegeben sondern nur firmenintern genutzt. Fazit: Das Überführungskennzeichen ist das Kurzkennzeichen. Weiter Informationen zu diesem Thema gibts hier:

>>> Überfürhungskennzeichen Info


3. Das Ausfuhrkennzeichen
Um ein Fahrzeug in ein anderes Land zu bringen also auszuführen, benötigen Sie das Ausfuhrkennzeichen. Im Grunde ist es ein Überführungs- bzw. Kurzkennzeichen allerdings für das Ausland. Optisch unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen vom Kurzkennzeichen durch einen roten Rand an der rechten Seite. Weitere Infos zu diesem Kennzeichen finden Sie hier:

>>> Ausfuhrkennzeichen Info

 Für was benötigt man ein Kurzkennzeichen / Überführungs - Kennzeichen?


Viele Autokäufer kaufen Ihr Auto nicht am Wohnort sondern von Privat. Gerade in Zeiten des Internets, wo Online Fahrzeug Börsen Einzug gehalten haben, kommt es täglich zu tausenden von Autokäufen fernab der Heimat. Ein Auto darf aber nicht bewegt werden, ohne ein gültiges KFZ Kennzeichen. Auch eine Probefahrt ist ohne Kennzeichen nicht möglich. Nach § 16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) müssen Sie sich hier für, sofern das Auto nicht noch zugelassen ist, ein Überführungskennzeichen besorgen. Es spielt keine Rolle bei welcher Zulassungsstelle Sie Ihr Überführungskennzeichen holen.

Kaufen Sie Ihr Auto jedoch bei einem Autoshaus oder KFZ Händler, dann wird dieser in aller Regel das anmelden Ihres neues Autos bei der Zulassungsstelle übernehmen. Ihr Autohaus oder KFZ Händler benötigt lediglich eine Deckungskarte (Versicherungsbestätigung) oder Doppelkarte Ihrer Haftpflichtversicherung. Weiterhin benötigt der Händler eine Meldebestätigung (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie das Auto als Firmenwagen führen wollen, ist ein Auszug aus dem Handelsregistert erforderlich. Wenn das Auto von jemand anderem abgeholt wird, sollten Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.



Auf den deutschen Straßen fahren zur Zeit 41 Millionen Fahrzeuge und täglich werden es mehr! Deutschland ist ein Rechtsstaat und bevor Sie mit Ihrem Auto auf den heiligen Straßen Deutschlands unterwegs sind, müssen Sie natürlich einige verpflichtende Dinge einhalten.

Neben dem Führerschein und dem TÜV geprüften Auto benötigen Sie eine KFZ Versicherung. Hier unterscheidet man zwischen der Kasko Versicherung und der Haftpflichtversicherung. Wie der Name schon sagt, ist die Haftplichtversicherung Pflicht. Auf die Kasko Versicherung kann man bei älteren Autos unter umständen verzichten. Die Kasko Versicherung zahlt den Schaden am eigenen Auto. Die Haftplicht ist für den Schaden am anderen Auto oder Personen, Gegenständen usw. da.

Um die Kosten einer Fahrzeugüberführung zu mindern, sollten Sie bei Ihrer KFZ Versicherung anfragen. Oftmals zahlen diese Ihnen ein Kurzzeitkennzeichen. Somit sparen Sie hier noch etwas an Kosten.



 Oft gestellte Fragen im Umgang mit Überführungskennzeichen / Kurzkennzeichen




Bildnachweis: P. Kirchhoff - pixelio.de

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