Der befristete Führerschein

Ab dem 19. Januar 2013 gibt es einschneidende Neuregelungen bei der Führerscheinausgabe. Früher - bis heute war es ja so, dass der einmal ausgestellte Führerschein für immer gültig war. Dies wurde jetzt mit einer neuen Verordnung geändert. Es gibt dann den befristeten Führerschein.

Neuregelung bei der Führerschein-Vergabe

Es ist nicht damit gemeint, dass man den Führerschein in der Fahrschule neu machen muss. Es geht in der neuen Verordnung nur darum, dass der Führerschein ab dem 19. Januar 2013 nur noch 15 Jahre gültig ist.

Danach muss der Führerschein, mit neuem Lichtbild, neu beantragt und neu ausgestellt werden. Diese Verordnung betrifft nur die Führerscheinneulinge, die nach dem 19. Januar 2013 die Fahrerlaubnis bekommen. Es ist nach dem derzeitigen Sachstand nicht geplant, dass vor dem Stichtag erworbene Führerscheine neu beantragt werden müssen.

Ebenso ist nicht damit verbunden, dass man eine ärztliche Untersuchung (Gesundheitsscheck) bei der Führerscheinstelle vorlegen muss. Diese Regelung wurde jetzt analog den Regeln beim Bundespersonalausweis bzw. beim Reisepass übernommen bzw. angepasst. Auch diese Dokumente sind ja auch nur befristet gültig. Über die Kosten für die Neuausstellung gibt es derzeit noch keine genaue Regelungen. Ab dem Jahr 2033 müssen dann auch die “alten” Führerscheine in neue Führerscheine, welche dann nur noch 15 Jahre gültig sind, umgetauscht werden.

Dieser Regelung liegt ein entsprechender EU-Beschluss zu Grunde. Ab dem 19. Januar 2013 wird dieser Beschluss in deutsches Recht umgesetzt. Der Bundestag muss der Neuregelung noch zustimmen. Man geht davon aus, dass dies ohne Probleme umgesetzt werden kann.


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