Die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen müssen nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) funktionsfähig sein. Aus gutem Grund! Zu Ihrer eigenen Sicherheit, sollten Sie die Beleuchtungssystem an Ihrem Fahrzeug von Zeit zu Zeit überprüfen lassen. Es ist enorm wichtig, dass Sie sehen und gesehen werden.
Achten Sie auf Ihre Scheinwerfer
Das rechtzeitige Erkennen einen Gefahrensituation ist unabdingbar. Sie sollten hier unten keinen Umständen nachlässig sein. Gerade im Herbst und Winter, passieren die meisten Unfälle. Wohl auch deswegen, weil es zu dieser Jahreszeit häufiger glatt und nass wird! Aber auch, weil sich die Lichtverhältnisse verschlechtern.
Es wird früher dunkel und oft ist es neblig oder diesig. Bei schlechter Sicht müssen die Scheinwerfer optimal eingestellt und funktionsfähig sein. Sofern ein Abbendlicht oder Rücklicht komplett ausgefallen ist, kann dies ein Bußgeld zwischen 10-30 Euro nach sich ziehen. Lassen Sie es aber nicht soweit kommen. Es geht ja um Ihre eigenen Sicherheit. Ein Lichtcheck gehört genauso zu jeder Inspektion wie der Wechsel auf Winterreifen.
Der TÜV hat vor kurzem eine Überprüfung veröffentlicht, welche aufzeigte, dass rund 30 Prozent der Autos und Motorräder mit einer sehr schlechten Lichtausbeute fahren. Die Reichweite der Schweinwerfer war so gering, dass Hindernisse schon bei geringem Tempo viel zu spät hätten wargenommen werden können.
Der Licht-Check – Überprüfung der Scheinwerfer
Viele Werkstätten, bestimmt auch in Ihrer Nähe, bieten einen Lichtservice an. Die Überprüfung ist meistens kostenlos oder kostet nicht viel. Der Lichtercheck überprüft vor allem die Frontscheinwerfer. Gemessen wird der Lichtpegel, die Lichtintensität und die Reichweite der Scheinwerfer. Wichtig ist auch, dass niemand durch Ihre Scheinwerfer geblendet wird.
Die Einstellung bzw. der Winkel der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass die Straße sowie der Seitenstreifen voll ausgeleuchtet wird. Wenn das Auto voll beladen ist, müssen Sie die Scheinwerfer auch immer durch ein Rädchen justieren. Sicherlich haben Sie dieses Rad schon einmal gesehen. Es befindet sich bei den meisten Autos direkt nebem dem Schalter für das Abblendlicht.
Auch die Rückleuchten werden bei einem Licht-Check überprüft. Nur wer sieht, dass Sie bremsen, kann auch rechtzeitig bremsen. Ein defektes Bremslicht kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Wichtig ist auch die Beleuchtung der Nummernschilder. Per Gesetz ist man dazu verpflichtet, auf eine funktionierende Beleuchtung zu achten. (§ 10 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Die Kennzeichen müssen auch bei Dunkelheit einfach abgelesen werden können. Es ist auch nicht legal, die Kennzeichenbeleuchtung mit LED Lampen zu betreiben. Sofern dies gewünscht ist, muss immer der gesamte Sockel getauscht werden. Alle andere günstige Alternativen sind verboten. Mehr nützliche Informationen zur Kennzeichenbeleuchtung finden Sie hier.
Zuletzt werden natürlich auch die Blinker am Fahrzeug überprüft. Nur wenn andere Autofahrer Ihre Blinkabsicht auch erkennen, können diese darauf reagieren.
Defekte Scheinwerfer selbst ausbauen und wechseln
Bei vielen Autos ist der Scheinwerferwechsel ein wirklich Kraftakt. Oftmals muss der gesamte Kühlergrill oder sogar die Stoßstange abmoniert werden, nur um an die Birnen / Lampen der Scheinwerfer zu gelangen. Die Kunden der Automobilhersteller sind damit gezwungen, einen Werkstatt aufzusuchen um den Lampenwechsel zu ermöglichen. Teilweise dauert der Wechsel bis zu einer Stunde.
Die EU Richtlinie 07 ECE 48
Seit 8.2006 sind die Autohersteller dazu verpflichtet, den Lampenwechsel zu vereinfachen. Neue Autos müssen so gebaut werden, dass man mit wenigen Handgriffen den Scheinwerfer selbst wechseln kann. Davon ausgenommen sind allerdings Xenon Lampen. Sofern Sie also ein älteres Auto haben und den Wechsel selbst durchführen möchten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als entwender das Handbuch zu studieren oder in Internetforen zu lesen. Bei neueren Fahrzeugen mit Xenon Scheinwerfer sollten Sie, auch wenn der Ablauf vereinfacht wurde, zur Werkstatt fahren. Mehr Informationen zu dieser EU Regelung finden Sie auf: europa.eu suchen Sie dort einfach nach 07 ECE 48.
Tipp: Wenn eine Lampe am Fahrzeug defekt ist, dann tauschen Sie die zweite Lampe gleich mit. Da die Lampen beide gleichzeitig verbaut wurden und somit in der Regel gleich alt sind, wird die andere Lampe auch bald ausfallen. Dies beugen Sie somit vor.
Ersatz mitnehmen
Nehmen Sie am besten immer ein paar Ersatzlampen mit. So können Sie bequem die Lampen tauschen ohne eine Werkstatt aufsuchen zu müssen. Dies ist in anderen Ländern übrigens vorgeschrieben. z. B. Holland und Frankreich.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!