Mindestalter für das Übungsgelände

Immer wieder erhalten wir die Frage, ab wann man eigentlich auf einem Verkehrsübungsplatz fahren darf. Wie auf der Startseite schon geschrieben, beträgt das Mindestalter 17 Jahre. Die Betreiber der Übungsplätze regeln dies allerdings in eigener Sache und legen Ihre eigenen Richtlinien fest. Auf den meisten Plätzen ist wie gesagt das Mindestalter 17 Jahre.

Ab wie viel Jahren (Alter) darf man auf einen Verkehrsübungsplatz?

Selbstverständlich darf man ohne gültigen Führerschein nicht alleine fahren. Es MUSS und das ist bei allen Übungsplätzen so, eine Begleitperson mit im Fahrzeug sein, welche im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B ist und einen zugelassenen PKW (meist max 3,5t) mitbringt. Auf manchen Plätzen (sehr selten), kann man auch ein Leihauto für die Dauer der Übung mieten. Autos welche nicht angemeldet sind oder ein rotes Kennzeichen haben, dürfen meistens nicht auf den Platz einfahren!

Es gibt allerdings auch Plätze auf denen das fahren schon mit 16 Jahren möglich ist. Hierbei muss dann z.B. die Begleitperson 3 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.

Es kann also abschließend gesagt werden, dass man mit 17 Jahren eigentlich auf allen Plätzen das fahren üben kann. Möchte man mit dem fahren üben früher loslegen, kommt nicht daran vorbei sich mit dem Verkehrsübungsplatz in der Nähe in Verbindung zu setzen. Hier finden Sie eine Liste mit den meisten Plätzen in Deutschland. Bestimmt ist einer in Ihrer Nähe.

In der Regel ist das fahren lernen auch erst ab 17 sinnvoll, da die meisten ab diesem Alter den Führerschein machen. Durch das üben kann man evtl. teuere Fahrschulstunden sparen und es ist einfach angenehmer mit einem Freund oder Verwandten in aller Ruhe zu üben anstatt den Fahrlehrer als Beifahrer zu haben. Übt man vor 17 ist das erlernte dann bei der eigentlichen Fahrprüfung wieder verlernt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Führerscheinprüfung und viel Spass auf dem Übungsgelände!

Verkehrsübungsgelände / Schilder