Überführungskennzeichen Ratgeber

Um ein Fahrzeug, das noch nicht richtig zugelassen ist, von A nach B zu transportieren, benötigt man ein Überführungskennzeichen. Diese Kennzeichen werden auch Kurzkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen genannt. Die Bezeichnungen der einzelnen Kennzeichen sorgen im Sprachjargon immer wieder für Verwirrung. Dafür gibt es aber keinen Grund, denn es gibt insgesamt lediglich diese 3 verschiedenen Überführungskennzeichen-Typen.

Das Überführungskennzeichen – Ablauf, Kosten & Unterlagen

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Überführungs-Kennzeichen (früher rote Kennzeichen)

1. Das Kurzzeitkennzeichen

Dieses Kennzeichen wird umgangssprachlich auch Überführungskennzeichen oder Kurzkennzeichen bezeichnet. Hier finden Sie weitere Infos zum Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen

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2. Das Ausfuhrkennzeichen

Um ein Fahrzeug (LKW, PKW oder Motorrad) in ein anderes Land zu überführen, benötigt man das Ausfuhrkennzeichen. Optisch unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen vom Kurzzeitkennzeichen durch einen roten Rand an der rechten Seite (Kurzkennzeichen haben einen gelben Rand). Weitere Infos zum Ausfuhrkennzeichen finden Sie hier:

Ausfuhrkennzeichen

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3. Das rote Kennzeichen-Nummernschild

Das Rote Nummernschild ist heutzutage nicht mehr für Privatpersonen einsetzbar. Die Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen haben das rote Nummernschild ersetzt. Autohändler und Autofirmen haben das rote Nummernschild zwar noch teilweise im Einsatz, allerdings werden diese aufgrund des Versicherungsschutzes nicht mehr so leicht an “privat” ausgegeben.

Für was benötigt man ein Kurzkennzeichen / Überführungs – Kennzeichen?

In den letzten Jahren wurden immer mehr Autos bundesweit gekauft anstatt vor Ort beim lokalen Händler. Durch das Internet suchen sich viele ihr Traumauto in ganz Deutschland oder gar Europa, ob gebraucht oder neu beim Händler oder bei einem Privatverkäufer. Ein PKW oder Motorrad darf aber nicht bewegt werden ohne ein gültiges Kennzeichen. Auch eine Probefahrt ist ohne Kennzeichen nicht möglich. Nach § 16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) müssen Sie sich hierfür, sofern das Auto nicht noch zugelassen ist, ein Überführungskennzeichen besorgen. Noch vor wenigen Jahren spielte es keine Rolle, bei welcher Zulassungsstelle Sie Ihr Überführungskennzeichen holen. Dies wurde geändert. Der Bezug ist nur noch am Wohnort des KFZ-Käufers oder des KFZ-Verkäufers möglich.

Kurzzeitkennzeichen auch Überführungskennzeichen genannt

Kaufen Sie Ihr Auto jedoch bei einem Autoshaus oder KFZ Händler, dann wird dieser in aller Regel das Anmelden Ihres neues Autos bei der Zulassungsstelle übernehmen. Ihr Autohaus oder KFZ-Händler benötigt lediglich eine Deckungskarte (Versicherungsbestätigung) oder Doppelkarte Ihrer Haftpflichtversicherung. Weiterhin benötigt der Händler eine Meldebestätigung (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie das Auto als Firmenwagen führen wollen, ist ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich. Wenn das Auto von jemand anderem abgeholt wird, sollten Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen.

Dieses Kennzeichen steht für zwei Kennzeichenarten. Zum einen für das Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, und dem Ausfuhrkennzeichen, welches häufig als Auslandskennzeichen bezeichnet wird. Mit beiden können Fahrzeuge innerhalb Deutschlands überführt oder ins Ausland exportiert werden. Für beide Varianten werden jeweils verschiedene Dokumente benötigt.

Wenn bei einer Überführungsfahrt ein Fahrzeug ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland bewegt wird, ist das Kurzzeitkennzeichen die richtige Wahl. Wird das Fahrzeug in ein Land der Europäischen-Union überführt, benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte. Für Fahrten in nicht EU-Länder muss ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Mehr Informationen

Um das Kennzeichen zu beantragen, ist eine eVB-Nummer der KFZ-Versicherung erforderlich. Der erste Schritt ist daher der Kontakt zur Versicherung. Im Anschluss kann mit dieser eVB-Nummer die lokale Zulassungsstelle aufgesucht werden. Desweiteren ist es auch möglich, die Zulassungsstelle am Zielort zu besuchen. Diese KFZ-Stellen sind meist beim Ordnungsamt ansässig. Alternativ ist eine Online-Beantragung mit eVB-Nummer möglich. Mehr Informationen

Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens sind folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle erforderlich: Personalausweis oder alternativ der Reisepass, die TÜV-Bescheinigungen HU (Hauptuntersuchtung) und AU (Abgasuntersuchung), den Fahrzeugschein oder den Fahrzeugbrief, sowie eine eVB-Nummer der KFZ-Versicherung. Mehr Informationen

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