Verkehrsübungsplatz - Info / fahren lernen

Als Verkehr- oder Fahrübungsplatz bezeichnet man ein Gelände, auf welchem Fahranfänger relativ risikofrei gegen eine geringe Gebühr das Fahren mit einem (in der Regel im eigenen Fahrzeug) Auto erlernen können, ohne dass zwingend ein Fahrlehrer anwesend sein muss. Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültigem Autoführerschein sowie ein verkehrssicheres und versichertes Fahrzeug.

Der Fahrzeughalter haftet für Unfälle auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes. Auf diesen Plätzen gilt wie auf der öffentlichen Straße die sog. Straßenverkehrsordung (StVO).

Direkt zur großen Platz-Liste »

Verkehrsübungsplätze in Deutschland

Fahren lernen

Jeder Führerscheinbewerber, egal welchen Alters, sollte zumindest einmal auf einem Verkehrsübungsplatz gewesen sein. Denn hier kann man ungestört und in aller Ruhe als Fahranfänger ausprobieren wie das Ganze überhaupt funktioniert. Das Anfahren und die Schaltvorgänge wollen geübt sein, bevor man auf den “normalen Straßenverkehr” losgelassen wird.

Unter einem Verkehrsübungsplatz versteht man ein freies Gelände, auf welchem Straßen, Kreuzungen, kleine Berge, kleine Abfahrten, Strassenkreuzungen mit rechts vor links usw. eingezeichnet bzw. vorhanden sind. Hier können dann die Fahranfänger risikofrei bzw. risikoarm das Fahren erlernen.

Auch können die Fahrneulinge hier testen wie ein Fahrzeug gestartet, gefahren, gelenkt und angehalten wird. Auf den Verkehrsübungsplätzen ist es nicht erforderlich, dass ein Fahrlehrer im Auto zugegen ist, wohl aber ein Beifahrer. Dieser muss unbedingt im Besitz eines gültigen Autoführerschein sein. Dies ist eine der Grundvoraussetzungen um überhaupt auf den Plätzen fahren zu dürfen. Je nach Übungsplatz gibt es weitere Auflagen und Regeln, an die man sich natürlich halten muss.

Die Haftung / Versicherung

Das verwendete Fahrzeug muss verkehrssicher und versichert sein. Sollte es zu einem Schaden am eigenen Fahrzeug oder an anderen Fahrzeugen bzw. an dem Übungsplatz kommen, haftet der Fahrzeugbesitzer des benutzten Fahrzeuges. Bei einigen Plätzen ist in der Gebühr bereits eine Haftpflichtversicherung enthalten.

Vorschriften

Auf allen Verkehrsübungsplätzen gelten die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung. Diese sind bindend. Auf den Verkehrsübungsplätzen gilt in der Regel auch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Diese Vorschrift ist wichtig und absolut erforderlich, damit Fahranfänger nicht über das Ziel hinausschießen und den Übungsplatz zur Rennstrecke machen. Langsam lernen, alles mit Maß und Ziel, ist die Devise. In Deutschland gibt es in jeder Region mehrere Verkehrsübungsplätze.

Auf dieser Webseite kann man nachlesen, wo sich solche Plätze befinden. Meistens werden solche Plätze privat angeboten und unterhalten, bzw. von entsprechenden Institutionen (ADAC, etc.) betreut. Die Informationen hierüber finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

Die Kosten / Preise

Natürlich verlangen die Betreiber auch eine bestimmte Benutzungsgebühr. Diese variiert jedoch je nach Übungplatz und Region. Auch zu den Kosten, Preisen und eventuellen Vergünstigungen finden Sie hier Informationen.

Die Nutzungsgebühr ist in der Regel nicht sehr hoch und unbedingt eine lohnende Investition in die eigene Sicherheit und die aller Verkehrsteilnehmer. Probieren Sie es einfach selbst aus. Viel Erfolg und allseits gute Fahrt !

Einen Übungsplatz finden

Sind Sie Fahranfänger und mindestens 16 Jahre alt? Sie möchten mit Ihrem privaten Fahrlehrer oder Angehörigen in aller Ruhe und ohne Panik und Stress im mitgebrachten Auto üben? Auf folgenden Verkehrsübungsplätzen können Sie Ihre Fertigkeiten trainieren! Absolvieren Sie ein paar Fahrstunden oder ein Fahrsicherheitstraining auf Verkehrsübungsplätzen oder in einem Verkehrsübungspark. Auch Teststrecken oder abgesperrte Parkplätze eignen sich als Verkehrsübungsplatz. Hier finden Sie auch Informationen über die Öffnungszeiten und Preise für Verkehrsübungsplätze, Verkehrsübungsparks und Verkehrsübungsgärten. Wo der passende Platz in Ihrer Nähe zu finden ist, lesen Sie im Bereich der Bundesländer oder über die Gesamtliste der Verkehrsübungsplätze.

Verkehrsübungsgelände / Schilder