Wer als Führerscheinneuling oder nach einer längeren Fahrpause den Wiedereinstieg in den öffentlichen Straßenverkehr wagt, ist meist ein wenig unsicher. Der Vorteil eines Übungsplatzes liegt klar auf der Hand. In einer sicheren Umgebung kann man Alltagssituationen gefahrlos üben.
ADAC Saarland – Üben ohne Führerschein / Zweibrücken
Dazu bietet sich insbesondere der 4 Kilometer lange Parcours des ADAC Saarland im Fischbacher Forst Nahe der A623 an. Neben einem Kreisverkehr kann das Einparken in sämtlichen Varianten geübt werden, aber auch das Anfahren am Berg oder die Vorfahrtregelung rechts vor links auf den Kreuzungen. Das erspart dem einen oder anderen Fahrschüler bestimmt zusätzliche, meist teure, Fahrstunden.
Ab einem Alter von 16 Jahren, natürlich in Begleitung eines Führerscheininhabers, kann der Platz mit einem zugelassenen Auto befahren werden. Auch Zweiradfahrer kommen hier auf ihre Kosten. Die Öffnungszeiten sind jedoch zum Teil unterschiedlich.
Dadurch, dass man sich auf dem Verkehrsübungsplatz nicht voranmelden muss und unbegrenzt lange üben kann, kann man besonders schnell Fortschritte machen und sein Fahrverhalten verbessern.
Details zu diesem Übungsplatz:
Adresse:
Verkehrsübungsplatz ADAC Saarland e.V.
An der A623 / Am Neuhauser Weg
66125 Dudweiler
Öffnungszeiten:
PKW:
Di-Fr: 12 - 17 Uhr
Wochenende, Feiertage: 10 - 17 Uhr
Während der Saarland-Schulferien: Mo-Fr: 10 - 17 Uhr
Zweirad:
Di-Fr (Feiertage ausgenommen): 12 - 17 Uhr
Während der Saarland-Schulferien 10-17 Uhr (Feiertage ausgenommen)
Rosenmontag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr geschlossen.
Evtl. manchmal interne Veranstaltungen. Dies bitte auf der Homepage prüfen.
Preise / Kosten:
ADAC-Mitglieder mit Beifahrer und Haftpflicht: 16 Euro
Nichtmitglieder mit Beifahrer und Haftpflicht: 22 Euro
Keine Zeitbegrenzung auf dem Platz. Keine Voranmeldung.
Telefon:
Tel 06897 - 6 18 76
Fax 06897 - 600 447
Mindestalter & Voraussetzungen:
PKW: ab 16 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers (mind. 1 Jahr Führerschein). Motorrad 17 Jahre Roller, Leichtkraftrad bis 125 ccm 15 jahre.